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1. 2. Technische Voraussetzungen


Als erstes ist Licht (siehe Kapitel 3.) mit all seinen Eigenschaften selbstverständlich eine Grundvoraussetzung für die Fotografie. So witzig es klingt, ist natürlich die Dunkelheit als Form des Lichtes nicht außer Acht zu lassen und für manche fotografische Aufgabe manchmal unverzichtbar.


Nun möchte der Fotograf diese Lichterscheinungen in ein Bild, eben auf das Foto bringen, also bewahren.
Dazu wird zum Zweiten Material benötigt, das Lichterscheinungen zu speichern vermag.
Gemeinhin wird so etwas erstens "Film" genannt. Konkret bei genau diesem Film ist es aber nur eine lichtempfindliche Emulsion (siehe Kapitel 9. 1. 1. "Chemisches System"), die die notwendigen Eigenschaften aufweist.
Bei fotoähnlichen Prozessen werden beispielsweise Fotolacke verwendet.

Fotoelektrische beziehungsweise -elektronische Wandler und Speichermedien gestatten zweitens mittlerweile die direkte (digitale) Aufnahme des Bildes und, heute selbstverständlich, entweder eine analoge Weiterverarbeitung (zum Beispiel Video) oder digitale Bearbeitung bis zur Speicherung auf Medien, die an Computer gebunden sind (siehe Kapitel 9. 3. 2. "Digitale Speicher"), also Festplatten, CDs, Speicherkarten, um nur einige zu nennen.


Jedem leuchtet inzwischen ein, daß es wenig Zweck hat, lichtempfindliches Material einfach in das Licht zu hängen oder ein Diapositiv vor einer weißen Wand von hinten zu beleuchten.
Als drittes braucht man nämlich ein "lichtordnendes Hilfsmittel".
Dazu muß man wissen, daß das scharfe Bild eines Gegenstandes nur entstehen kann, wenn jedem Gegenstandspunkt eindeutig ein Bildpunkt zugeordnet wird.
Das von Gegenstandspunkten eines beleuchteten Körpers ausgehende Licht fällt auf die unterschiedlichsten Punkte im Raum. Erst wenn der Strahlengang eingeschränkt wird, beispielsweise durch eine Blende (siehe auch Kapitel 6. 1. 1. "Lochbildkamera") oder eine Linse (siehe Kapitel 6. 1. 2.), erhält man die eindeutige Abbildung des Gegenstandspunktes als Bildpunkt und damit auch ein Bild.

Diese Aufgaben leisten Kameras (siehe Kapitel 2.), Projektoren (siehe Kapitel 15. 3. 1. 1.), Kopier- und Vergrößerungsgeräte, ferner Fernsehgeräte, Monitore und Beamer.

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