3. 4. Helligkeit
Die Helligkeit ist ursprünglich ein Maß für die Lichtintensität
eines Gestirns.
Im fotografischen Sinne wird anstatt der Helligkeit richtiger von Leuchtdichte (siehe Kapitel
3. 6. "Fotometrische Einheiten") gesprochen.
Die Leuchtdichte Lv (siehe Kapitel
3. 6. "Fotometrische Einheiten") wird in
angegeben.
Dabei ist cd die
Maßeinheit Candela
(siehe Kapitel
3. 6. "Fotometrische Einheiten").
1 cd hat etwa die Lichtstärke (siehe Kapitel
3. 6. "Fotometrische Einheiten") einer Haushaltkerze.
Beleuchtet eine Lichtquelle in einem bestimmten Abstand eine Fläche, stellt sich dort eine meßbare Leuchtdichte (siehe Kapitel
3. 6. "Fotometrische Einheiten") ein.
Wird bei konstanter Lichtstärke (siehe Kapitel
3. 6. "Fotometrische Einheiten") der Quelle der Abstand
zur beleuchteten Fläche verdoppelt, vervierfacht sich
die Fläche, damit viertelt sich die Leuchdichte
(siehe Kapitel
3. 6. "Fotometrische Einheiten").
Dieser Zusammenhang wird als Beleuchtungsgesetz bezeichnet.
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