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| Fälschlich wird die Schärfentiefe auch Tiefenschärfe genannt. Dabei beschreibt sie doch die Tiefe der Schärfe (siehe Kapitel 9. 2. 5. 4. "Auflösung") und nicht die Schärfe der Tiefe. Jedes Foto hat eine Tiefe, die von ganz nah je nach Motiv bis "unendlich"*) reichen kann. Aus physikalischen Gründen wird diese Bildtiefe zwar immer abgebildet, nie aber in jedem Tiefenbereich scharf. Möchte man bis "unendlich"*) weit fotografieren und fokussiert auf "unendlich"*), ist natürlich das Foto in den hinteren Tiefenbereichen scharf, dafür aber in den vorderen um so unschärfer. Es entsteht also eine Schärfe (siehe Kapitel 9. 2. 5. 4. "Auflösung") in der weit entfernten Bildtiefe. Fokussiert man mit Einstellung auf die Nahgrenze, auch Naheinstellgrenze genannt, also die geringste Aufnahmeentfernung, tritt der umgekehrte Fall ein. So gibt es immer in irgendeiner Motivebene eine gewisse Tiefenschärfe. Wie scharf nun ein Foto vor und hinter dieser Tiefenschärfe noch ist, hängt von der Schärfentiefe ab. |
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Das Bogenmaß
von 2´ ergibt umgerechnet einen
Winkel α
von 0,033°. Im Kleinbildformat (siehe Kapitel 2. 1. 1. "Bildformat") von 24 mm x 36 mm und einem angenommenen Betrachtungsabstand entsprechend der Bilddiagonale (siehe Kapitel 2. 1. 1. "Bildformat") e von 43,3 mm ergibt sich ein Unschärfekreis nach u = e * sinα von 0,025 mm. |
| Bei einer Digitalkamera mit beispielsweise 10,1
Megapixel und einer Sensorgröße von 22,2
mm x 14,8 mm beträgt die Pixelgröße ziemlich exakt
1/175 mm,
also etwa 0,0057 mm. Demnach beginnt für das Auge die Unschärfe bezogen auf 1/1500 der Bilddiagonale (siehe Kapitel 2. 1. 1. "Bildformat") von 26,7 mm unterhalb von 3 Pixel. Bei einer Kamera, die lediglich 6 Megapixel leistet, beginnt die Unschärfe bereits unter 2 Pixel. |
| Bildformat [mm x mm] | 24 x 36 Film |
60 x 60 Film |
60 x 90 Film |
22,2 x 14,8 Digital |
| Durchmesser Unschärfekreis [mm] | 0,033 | 0,050 | 0,070 | 0,018 |
| Einige Objektive haben in der Nähe des Entfernungsringes eine Gravur zur groben Abschätzung der Schärfentiefe (Kapitel 6. 5. 2.). |