| Man kann fotografisch nicht ambitionierte Leute leicht von richtigen Kritikern unterscheiden, wenn man ihnen ein Clipalbum (siehe Kapitel 14. 1. 2. "Fotoalbum") mit wechselnden Quer- und Hochformatfotos zeigt.
Drehen sie das Album entsprechend des jeweiligen Formates, kann man sie zur Fotokritik heranziehen, halten sie das Album im 45-Grad-Winkel und blättern lediglich leidenschaftslos durch, fehlt es an Widmung. |
| Es gibt unseriöse Ausschreibungen
von Fotowettbewerben, bei denen sich der Veranstalter für ein relativ
geringes Preisgeld alle Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte (siehe Kapitel 18. 2. 5. 2. "Vermögensrechtliche Befugnisse") 18. 2. 1. "Grundsätze") zu nennen.
Eine Eigentumsübertragung (siehe Kapitel 18. 2. 10. 2.) des Urheberrechts ist vom Gesetzgeber weitestgehend ausgeschlossen. |