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18. Rechte um die Fotografie


Dieses Kapitel behandelt einschlägige deutsche Gesetzestexte, die in irgendeiner Weise mit Fotografie im Zusammenhang stehen.

Die Darstellung von Einzelurteilen wird in diesem Zusammenhang gar nicht erst in Betracht gezogen.

Die von mir zitierten Gesetze behalten derzeit ihre Aktualität aus dem Jahre 2007 und werden bei Gesetzesänderungen nicht generell überarbeitet.

Ich möchte lediglich ein Rechtsverständnis im Zusammenhang mit Fotografie entwickeln.

Links, die mit § Nr. GesetzTT gekennzeichnet sind, verweisen mit freundlicher Genehmigung durch Herrn Dr. jur. H. Jochen Krieger über Zitierhinweise seines Internetauftritts zu einschlägigen Gesetzestexten.

Links, die mit § Nr. Gesetzdejure-Logo. gekennzeichnet sind, verweisen mit freundlicher Genehmigung durch Herrn Oliver García unter Juristischer Informationsdienst zu einschlägigen Gesetzestexten.

Persönlich distanziere ich mich ausdrücklich von allen Konsequenzen, die durch veröffentlichte Fehlinformationen meinerseits oder Fehlinterpretation meiner Ausführungen entstehen.
In jedem Rechtsstreit sind meine Darlegungen irrelevant.


In Abgrenzung zur jeweils gültigen Fassung des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) weise ich ausdrücklich darauf hin, daß ich mit den Inhalten nachfolgender Seiten weder fremde Rechtsangelegenheiten noch eine Rechtsberatung oder andere Forderungen besorge.


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