Übergeordnete Seiten: ← Startseite ← "Portal Fotografie" ← "Fotokurs":


18. 1. Einführung


Die Rechte, die hier beschrieben werden, regeln im weiteren Sinne Befugnisse und Pflichten des Bildautors.

Der Fotograf sollte sich stets bewußt sein, daß er ein Werkzeug in der Hand hat, mit dem einerseits Straftaten begangen werden können, andererseits gemutmaßt werden kann, daß er eine Straftat begehen will.

Die eigentliche Absicht des Fotografen ist im Nachhinein nicht mehr eindeutig erkennbar.

Es ist für den Fotografen jedenfalls gut, die Gesetze zu kennen, um zu wissen, wann er sie übertritt und mit welchen Konsequenzen dann zu rechnen ist.

Bei Einhaltung aller Vorschriften dieser Welt hätten wir allerdings manches schöne Foto nie gesehen.



leer
Valid XHTML 1.0 StrictleerValid CSS!leer

leer
pinurch