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18. 2. 1. Grundsätze


 
Das Urheberrecht wird durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG)TT vom 9.9.1965 (BGBl. I 1273 und aktualisierende Änderungen) sowie das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)TT geregelt.

Die Wahrnehmung dieser Rechte sowie verwandter Schutzrechte sind im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG)TT festgeschrieben.

Das eigentliche Urheberrecht besteht nur an Fotografien, die auch eine künstlerische Auffassung und Gestaltungskraft aufweisen (§ 2 (1) Nr. 5 UrhG)TT.

Das Urheberrecht ist ein eigentumsähnliches Recht des Urhebers an seinem individuellen geistigen Werk und ein absolutes gegen jedermann wirkendes Recht.

Das wird auch im GGdejure-Logo. sowie im BGBdejure-Logo. gewürdigt.
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