18. 2. 1. Grundsätze
Das Urheberrecht wird durch das Urheberrechtsgesetz
(UrhG)TT
vom 9.9.1965 (BGBl. I 1273 und aktualisierende
Änderungen) sowie das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)TT geregelt.
Die Wahrnehmung dieser Rechte sowie verwandter Schutzrechte sind
im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG)TT festgeschrieben.
Das eigentliche Urheberrecht besteht nur an Fotografien,
die auch eine künstlerische Auffassung und Gestaltungskraft
aufweisen (§ 2 (1) Nr. 5 UrhG)TT.
Das Urheberrecht ist ein eigentumsähnliches Recht
des Urhebers an seinem individuellen geistigen Werk und
ein absolutes gegen jedermann wirkendes Recht.
Das wird auch im GG
sowie im BGB
gewürdigt.
pinurch