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18. 2. 5. 1. Nichtvermögensrechtliche Befugnisse des Urhebers
Diese Befugnisse beschreiben unter anderem das
Recht auf Anerkennung der Urheberschaft
(
§ 13
UrhG
)
TT
sowie
das
Verbot der Entstellung
(
§ 14
UrhG
)
TT
des Werkes.
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