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18. 2. 7. Dauer des Urheberschutzes
Das
Urheberrecht erlischt
:
für gemeinfreie Werke:
70 Jahre nach
dem
Tod
des
Urheber
s
(
§ 64
UrhG
)
TT
für anonyme oder pseudonyme Werke:
70 Jahre nach
erster
Veröffentlichung
(
§ 66
UrhG
)
TT
pinurch