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18. 2. 8. 2. 2. Verlagsrecht bei periodischen Druckschriften
Der
Umgang mit Beiträgen zu
Zeitungen, Zeitschriften oder anderen
periodischen Sammelwerken ist
innerhalb des Verlagsrechts extra
geregelt
(
§§ 41-46
VerlG
)
TT
.
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