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18. 2. 8. 2. 3. Ansprüche des Urhebers gegen den Verlag
Diese
Ansprüche
ergeben sich aus vermögensrechtlichen Befugnissen des Werkschöpfers
gegenüber
dem
Verlag
.
Demnach kann der Autor
ein Honorar
(
§ 22
VerlG
)
TT
erwarten.
pinurch