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18. 2. 10. 4. Zustimmung


 
Als Zustimmung wird die Übertragung einer Nutzung von Rechten (§ 79 UrhG)TT verstanden.

Das ist die Erklärung des Einverständnisses mit einem regelmäßig von anderen Personen abgeschlossenen Rechtsgeschäfts.

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