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18. 2. 10. 4. Zustimmung
Als Zustimmung wird die
Übertragung einer Nutzung von Rechten
(
§ 79
UrhG
)
TT
verstanden.
Das ist die Erklärung des
Einverständniss
es
mit
einem regelmäßig von anderen Personen
abgeschlossenen Rechtsgeschäft
s.
pinurch