Übergeordnete Seiten: ← Startseite ← "Portal Fotografie" ← "Fotokurs":


18. 2. 10. 6. Freie Werknutzung


 
Auch für Fotografien, die im Sinne des Gesetzes nicht als Werk (§ 2 UrhG)TT anerkannt sind, also lediglich einen Leistungsschutz genießen, finden die Bestimmungen über die freie Werknutzung (§ 24 UrhG)TT Anwendung.

leer
Valid XHTML 1.0 StrictleerValid CSS!leer

leer
pinurch