18. 2. 10. 6. Freie Werknutzung
Auch für Fotografien, die im Sinne des Gesetzes nicht als
Werk (§
2 UrhG)TT anerkannt
sind, also lediglich einen Leistungsschutz genießen, finden
die Bestimmungen über die freie Werknutzung
(§
24 UrhG)TT Anwendung.
pinurch