18. 2. 11. 1. Allgemeines
Ursprünglich waren diese Rechte als Persönlichkeitsrecht im
Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)TT
vom 9.11.1907 (RGBl. 7) festgeschrieben.
Inzwischen wurde aber dieses Gesetz größtenteils aufgehoben
und der Schutz des Urhebers in das Urheberrechtsgesetz
(UrhG)TT
übernommen.
Lediglich die Vorschriften zum Schutz der abgebildeten Personen
werden noch durch das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)TT
bestimmt.
pinurch