18. 3. Internationale urheberrechtliche Abkommen
Das Welturheberrechtsabkommen WUA dient dem internationalen
Schutz des Urhebers.
Es ist auf das amerikanische Rechtssystem abgestimmt und gilt
deshalb in geringerem Maße als die Berner Übereinkunft
(RBÜ).
Des weiteren gibt es das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte
der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene
Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS-Abkommen
(englisch: Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights,
französisch: Accord sur les aspects des droits de propriété intellectuelle
qui touchent au commerce).
Das ist eine internationale Vereinbarung auf dem Gebiet der Immaterialgüterrechte
und legt minimale Anforderungen für nationale Rechtssysteme fest.
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