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18. 3. Internationale urheberrechtliche Abkommen


Das Welturheberrechtsabkommen WUA dient dem internationalen Schutz des Urhebers.
Es ist auf das amerikanische Rechtssystem abgestimmt und gilt deshalb in geringerem Maße als die Berner Übereinkunft (RBÜ).

Des weiteren gibt es das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS-Abkommen (englisch: Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, französisch: Accord sur les aspects des droits de propriété intellectuelle qui touchent au commerce).
Das ist eine internationale Vereinbarung auf dem Gebiet der Immaterialgüterrechte und legt minimale Anforderungen für nationale Rechtssysteme fest.

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