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18. 4. 1. Einleitung


Wer hat noch nicht argwöhnisch "Fotografen" beobachtet und sich dabei gefragt, was denn alles gerade mit einem solchen Foto anzustellen ist?

In Zeiten, in denen Besitz und Eigentum scheinbar immer öfter höher bewertet werden als das Wohl der Allgemeinheit, kann durchaus mit Hilfe mancher Fotografien der Art. 14 (2) GGdejure-Logo. unterlaufen werden, wenn nur beispielsweise an die Immobilienbranche gedacht wird.

Obendrein eignet sich Fotografie gut zur Spionage und Agententätigkeit.

Die Fotografie ist also durchaus ein Medium, mit dem Interessen anderer leicht verletzt werden können. Diesem Umstand muß sich der Fotograf immer bewußt sein.

So kann es unter anderem Probleme geben bei nicht gesetzlich geregelten Fotoobjekten oder nicht veröffentlichten Dienstanweisungen.

Vom Grundsatz her sollte immer das Rechtsinteresse des Eigentümers gewahrt bleiben.

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