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18. 4. 2. Gesetzesgrundlagen


Es gibt gleichartige Straftatbestände, die sich durchaus, je nachdem gegen welche Vorschrift verstoßen wurde, gruppieren lassen.

In den folgenden Kapiteln sind Rechtsnormen beschrieben, die bei Nichteinhaltung durchaus strafrechtlich (StGB)dejure-Logo. verfolgt werden können.

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