18. 4. 2. Gesetzesgrundlagen
Es gibt gleichartige Straftatbestände, die sich
durchaus, je nachdem gegen welche Vorschrift verstoßen wurde, gruppieren
lassen.
In den folgenden Kapiteln sind Rechtsnormen beschrieben, die bei Nichteinhaltung
durchaus strafrechtlich (StGB)
verfolgt werden
können.
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