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18. 4. 2. 2. Menschenwürde


 
Nach (Art. 1 (1) GG)dejure-Logo. ist die Würde des Menschen unantastbar, sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Unter der Würde der menschlichen Persönlichkeit ist der innere und zugleich soziale Wert- und Achtungsanspruch zu verstehen, der dem Menschen als Träger höchster geistiger und sittlicher Werte zukommt, der Mensch verkörpert einen sittlichen Eigenwert, der unverlierbar und auch gegenüber jedem Anspruch der Gemeinschaft eigenständig und unantastbar ist.

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