18. 4. 2. 2. Menschenwürde
Nach (Art.
1 (1) GG)
ist die Würde
des Menschen unantastbar, sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.
Unter der Würde der menschlichen Persönlichkeit ist der innere und zugleich
soziale Wert- und Achtungsanspruch zu verstehen, der dem Menschen als Träger
höchster geistiger und sittlicher Werte zukommt, der Mensch verkörpert
einen sittlichen Eigenwert, der unverlierbar und auch gegenüber jedem Anspruch
der Gemeinschaft eigenständig und unantastbar ist.
pinurch