18. 4. 3. 7. Sonstige öffentliche Verkehrsmittel
Diese Verkehrsmittel haben natürlich nicht so ein ausgeprägt großes
Netz wie die Eisenbahn (siehe Kapitel
18. 4. 3. 4.) und entsprechend weniger Anlagen, auf denen sich Personen ständig
aufhalten.
Dennoch sind hier ähnliche rechtliche Problematiken relevant, nämlich:
Auch hier sollte man sicher gehen, daß man
die Persönlichkeitsrechte (KunstUrhG)TT
von Personen (siehe Kapitel
18. 2. 11. 2. "Gegenstand des Schutzes") nicht verletzt.
pinurch