18. 4. 3. 8. Sportveranstaltungen
Man wird es fotografisch vorrangig mit Menschen als Motiv
zu tun haben.
Dem entsprechend sollte man auf folgendes achten und nicht verletzen:
Auch hier sollte man sicher gehen, daß man die Persönlichkeitsrechte
(KunstUrhG)TT
von Personen (siehe Kapitel
18. 2. 11. 2. "Gegenstand des Schutzes") nicht mißachtet.
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