18. 4. 3. 10. Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen
Wenn das Foto den Charakter der Veranstaltung
widerspiegelt, stehen dem Autor nach (§
23 KunstUrhG)TT
sämtliche Urheberrechte (UrhG)TT
zu.
Einschränkend sollten aber auch hier
gewahrt bleiben.
pinurch