18. 4. 3. 12. Höhlen
Öffentlich zugängliche Höhlen sind für Besucher sicher, technisch
spricht also auch der Fotografie mit Elektronenblitzgeräten (siehe Kapitel 10. 2. 1. 3.) nichts entgegen.
Allerdings nutzen die Rechtsträger der Höhlen meistens ihr Hausrecht
und verkaufen Fotogenehmigungen zur Gewinnerzielung.
Wer nun ohne eine solche Genehmigung
fotografiert, kann sich schnell des Hausfriedensbruchs
(siehe Kapitel
18. 4. 2. 1.) strafbar machen.
Obendrein sollen oft fertige Fotoserien verkauft werden. Außerdem möchte
der Dorffotograf, der die Höhlenfotos zur Erinnerung macht, ja auch etwas
verdienen.
pinurch