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18. 4. 3. 12. Höhlen


Öffentlich zugängliche Höhlen sind für Besucher sicher, technisch spricht also auch der Fotografie mit Elektronenblitzgeräten (siehe Kapitel 10. 2. 1. 3.) nichts entgegen.

Allerdings nutzen die Rechtsträger der Höhlen meistens ihr Hausrecht und verkaufen Fotogenehmigungen zur Gewinnerzielung.

Wer nun ohne eine solche Genehmigung fotografiert, kann sich schnell des Hausfriedensbruchs (siehe Kapitel 18. 4. 2. 1.) strafbar machen.

Obendrein sollen oft fertige Fotoserien verkauft werden. Außerdem möchte der Dorffotograf, der die Höhlenfotos zur Erinnerung macht, ja auch etwas verdienen.

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